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Deutsch-Russisches Wirtschaftsrecht

Die Beratung im deutsch-russischen Wirtschaftsrecht verstehen wir als unsere Kernkompetenz. Unsere langjährigen beruflichen Erfahrungen befähigen uns, die jeweiligen Rechtssysteme unter Berücksichtung des Internationalen Privatrechts zu beurteilen und die passenden Lösungen für unsere Mandanten zu entwickeln. Das Spektrum unserer Tätigkeit auf diesem Gebiet geht einher mit der Vielfalt der unternehmerischen Betätigungen unserer Mandanten.

Oft gestaltet sich die wirtschaftliche Unternehmung in logischen, folgerichtigen Schritten.

Grenzüberschreitender Warenverkehr

Geht es um den grenzüberschreitenden Warenverkehr unterstützen wir unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen und bei der Gestaltung des Vertragsinhalts, überwachen die Vertragsleistungen und vertreten unsere Mandanten gegebenenfalls bei der Geltendmachung und Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen oder sonstigen Ansprüchen. In jedem Stadium sind wir darum bemüht, gütliche Einigungen zu erzielen. Im Bedarfsfall übernehmen wir aber auch die Interessenvertretung vor deutschen, russischen Wirtschaftsgerichten und Internationalen Schiedsgerichten.

Interessenvertreter

In einem nächsten Schritt wird ein Interessenvertreter im jeweilig anderen Land gefunden, der den Absatz vor Ort übernimmt. Auch in diesen Fällen konzentriert sich unsere Tätigkeit auf oben dargestelltes Spektrum. Besonderes Augenmerk wird auf die Kontrolle des Interessenvertreters gerichtet, da der tatsächliche Einfluss des Unternehmers in der Regel als relativ gering einzuschätzen ist.

Repräsentanz/Zweigniederlassung

Erwägt der Unternehmer die Akkreditierung einer Repräsentanz in Russland bzw. die Gründung einer Zweigniederlassung in Deutschland, um eigene Strukturen aufzubauen, übernehmen wir die Gründungsformalitäten und beraten bei der Gestaltung des Aufgabenbereichs der Vertretung.

Tochtergesellschaft

Zur Realisierung des Binnengeschäfts werden Tochtergesellschaften gegründet, wobei wir auch hier die Erledigung der Formalitäten übernehmen. Von entscheidender Bedeutung ist die Gestaltung des Unternehmensstatuts, wobei die Interessen der Muttergesellschaft die primäre Rolle spielen. Geschäftsführer resp. Generaldirektor ist in seiner Entscheidungskompetenz genau zu bestimmen und ggf. zu überwachen.

Weitere Investitionsmöglichkeiten

Sowohl bei Investitionen beispielsweise in Form eines Immobilienerwerbs, als auch bei Unternehmensbeteiligungen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite.

Nebengebiete

Im Rahmen der unternehmerischen Betätigung unserer Mandanten sind regelmäßig weitere Rechtsgebiete betroffen.
Gegebenfalls sind urheber- oder markenrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wir überprüfen den Schutz im jeweiligen Land und unterstützen unsere Mandanten bei der Registrierung von Rechten und deren Durchsetzung bei möglichen Rechtsverletzungen durch Dritte. Gleiches gilt für wettbewerbsrechtliche Regelungen oder beispielsweise Fragen der Produkthaftung, die häufig im internationalen Wirtschaftverkehr zu beachten sind.
Werden Mitarbeiter in der bestimmten Unternehmensstruktur gesucht, sind arbeits- und ausländerrechtliche Fragen zu beantworten. Nicht selten erwerben unsere Mandanten Gebäude und Grundstücke oder lassen sich Objekte zur Nutzung übertragen. Folgerichtig sind Immobilien- bzw. mietrechtliche Aufgabenstellungen zu lösen.