SCHMIEDER
& ECKSTEIN berät russischsprachige Mandanten in allen
Kernbereichen des deutschen Wirtschaftsrechts.
Im Rahmen des
Warenverkehrs unterstützen wir unsere Mandanten bei
Vertragsverhandlungen und bei der Gestaltung des Vertragsinhalts,
überwachen die Vertragsleistungen und vertreten unsere
Mandanten gegebenenfalls bei der Geltendmachung und Durchsetzung oder
Abwehr von vertraglichen und sonstigen Ansprüchen. In jedem
Stadium sind wir darum bemüht, gütliche Einigungen zu
erzielen. Im Bedarfsfall übernehmen wir aber auch die
Interessenvertretung vor den deutschen Gerichten.
In
gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten wir bei
Unternehmens-gründungen und –umwandlungen, gestalten
mit unseren Mandanten die Grundstrukturen entsprechend ihren
Intentionen und begleiten sie bei der formellen Abwicklung des
Geschäfts.
Unser
Beratungsspektrum erstreckt sich weiterhin auf andere, mit
wirtschaftlichen Unternehmungen zusammenhängende
Rechtsgebiete, wie Wettbewerbs- und Markenrecht oder auch
Immobilienrecht.
SCHMIEDER
& ECKSTEIN versteht sich nicht als Spezialist in Fragen des
Ausländerrechts, oder auch des Familien-, Erb- oder
Sozialrechts. Wir wissen aber auch, wie schwierig es in
Einzelfällen für russischsprachige Personen ist,
Rechtsbeistand zu erhalten. Deshalb kooperieren wir mit
Anwaltskanzleien, die sich auf diese Gebiete spezialisiert haben.
Regelmäßig vermitteln wir den Kontakt oder
übernehmen selbst als Mittelsperson die Korrespondenz zwischen
unseren russischsprachigen Mandanten und den Experten. Wie das Mandat
bearbeitet wird, entscheidet unser Mandant selbst.
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